Kantonalverband

Wer profitiert wie?

Abschaffung EigenmietwertEs gibt für breite Bevölkerungskreise gute Argumente gegen die Eigenmietwertsteuer und für ein Ja zum Systemwechsel am 28. September. Die Abstimmungskampagne des HEV Kanton St.Gallen nimmt die Absurdität der Besteuerung eines fiktiven Einkommens auf.
Wer profitiert wie?

Eine Untersuchung des Eidgenössischen Finanzdepartements analysierte die Verteilungswirkungen, falls am 28. September 2025 die Eigenmietwertbesteuerung abgeschafft wird. Die Auswirkungen hängen massgeblich vom Hypothekarzinsniveau ab. Im aktuellen Umfeld mit Hypothekarzinsen um 1 bis 1,5% würde die ganz grosse Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer profitieren: Über 82% stünden dank der Abschaffung besser da. Denn die Besteuerung des fiktiven Einkommens der eigenen Liegenschaft übersteigt dann die Abzugsmöglichkeit der Schuldzinsen klar.

Fakt ist: Die Besteuerung eines fiktiven Einkommens ist schon vom Grundsatz her schwer nachzuvollziehen. Diese Absurdität der Eigenmietwert-Steuer nimmt die Abstimmungskampagne «Goht’s no?» des HEV Kanton St.Gallen mit einem Augenzwinkern auf. Der Eigenmietwert ist nicht nur eine überholte Anomalie unseres Steuersystems, sondern auch eine tatsächliche finanzielle Belastung für breite Bevölkerungskreise. Aber wer profitiert denn konkret von einer Abschaffung des Eigenmietwertes? Es gibt viele gute Gründe, weshalb es sich lohnt, am 28. September dem Systemwechsel bei der Liegenschaftenbesteuerung zuzustimmen.