Rechtsecke
Ausserordentliche Kündigung eines Problemmieters ist zulässig
Ein Mieter sorgte wegen lauter Musik, Türknallen, üblen Gerüchen und Beschimpfungen über längere Zeit für erhebliche Spannungen in einem Wohnhaus. Nach mehreren erfolglosen Abmahnungen kündigte ihm der Vermieter ausserordentlich. Zu Recht, wie das Bundesgericht befand.
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