Pendlerfairness – Ja zur Anpassung des Fahrkostenabzugs
Kantonale AbstimmungWer pendelt oder pendeln muss, nimmt Zeit und Unkosten in Kauf, um seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen und dennoch in seiner bevorzugten Region oder in seinem angestammten Haus weiterhin wohnen zu können. Pendlerinnen und Pendler leisten einen gesellschaftlichen Beitrag, den es über einen fairen Fahrkostenabzug bei der Steuererklärung anzuerkennen gilt.Der St.Galler Kantonsrat beschloss an seiner Sitzung vom 2. Mai 2024, den möglichen «Fahrkostenabzug» bei der Steuererklärung (Formular 4) für Pendlerinnen und Pendler auf max. CHF 8000 zu erhöhen. Heute ist ein maximaler Abzug von CHF 4595 möglich, der einem Generalabonnement 2. Klasse mit Park + Ride-Kosten entspricht.
Wer pendelt, soll Steuerabzüge geltend machen können
Die Erhöhung soll jenen, die mit dem öffentlichen Verkehr (Bahn, Bus, Schiff etc.) oder mit dem eigenen Fahrzeug (Auto, Motorrad, E-Bike etc.) zur Arbeit und wieder zurück zum Wohnort reisen müssen, einen höheren Steuerabzug ermöglichen (max. CHF 8000). Abzugsfähig wären gegebenenfalls auch ein 1. Klasse-Generalabonnement sowie längere Wegstrecken mit dem Privatfahrzeug.
«Pendlerfairness» – Pendlerabzüge für alle!
Die befürwortenden bürgerlichen Parteien sehen diese Erhöhung als richtig, nötig und sinnvoll an. Gesellschaftliche Bedürfnisse, höhere Kosten, berufliche Flexibilität, vermehrte Landflucht und die allgemeine Fairness erfordern eine solche Anpassung. Der öffentliche Verkehr ist wichtig. Wer den öffentlichen Verkehr aber nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen kann, soll deswegen steuerlich nicht bestraft werden. «Pendlerfairness» soll gelten!
JA zur Erhöhung des Fahrkostenbeitrags am 24. November 2024
Die Linke ergriff gegen diese angemessene, im kantonalen Vergleich längst fällige, Anpassung das Referendum. Deshalb hat das St.Galler Stimmvolk am
24. November 2024 über den XXII. Nachtrag zum Steuergesetz und die damit vorgesehene Erhöhung des maximalen Fahrkostenabzugs zu beschliessen.
Breite Unterstützung
Kantonsrat und Regierung empfehlen ein JA zum XXII. Nachtrag zum Steuergesetz (Erhöhung des Fahrkostenabzugs). Auch der Hauseigentümerverband St.Gallen, die IHK St.Gallen-Appenzell und der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) unterstützen die Erhöhung. Sie sehen die Anpassung als Ausgleich für die Teuerung, als Gleichstellung von Stadt und Land, als Verbesserung der Standortattraktivität sowie als Stärkung des Mittelstandes an. Sollte mit dieser Massnahme auch noch das Eigentum gefördert werden, wäre dies ein weiterer Pluspunkt.