Neues aus verschiedenen Regionen
HEV Goldach und HEV Rorschach bündeln Kräfte
Nach längerer Vorbereitungszeit fusionieren die beiden Sektionen HEV Goldach und Umgebung und HEV Rorschach und Umgebung zu einer neuen, starken Sektion. Die Mitglieder der beiden Sektionen haben dem Zusammenschluss in je einer Abstimmung mit jeweils über 90 Prozent der abgegebenen Stimmen zugestimmt. Dieses klare Ja setzt ein starkes Zeichen für eine gemeinsame Zukunft.
Die fusionierte Sektion wird unter dem Namen HEV Rorschach und Umgebung auftreten. Der Zusammenschluss vereint die Erfahrung, das Fachwissen und die regionalen Netzwerke beider Sektionen. Dadurch können die Interessen der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer künftig mit einer gemeinsamen Stimme und noch mehr Gewicht vertreten werden. Die Nähe zu den Mitgliedern und die Verankerung in den Gemeinden bleiben dabei zentrale Werte. «Nachdem frühere Anläufe zu keinem Zusammenschluss geführt hatten, freut uns das klare Ja unserer Mitglieder heute umso mehr. Dieses Ergebnis ist ein grosser Vertrauensbeweis und bestärkt uns darin, die Zukunft gemeinsam zu gestalten», betonen die Vorstände beider Sektionen.
Nun gilt es, Bewährtes fortzuführen, die Stärken beider Organisationen zu verbinden und die Chancen der gemeinsamen Sektion zu nutzen. Die Vorstände danken allen Mitgliedern, die sich an den Abstimmungen beteiligt und diesen wichtigen Schritt ermöglicht haben. Der HEV Kanton St.Gallen verfügt nach dieser Fusion noch über 12 regionale Sektionen.
HEV Wil: Über 2000 Unterschriften betreffend Gasrückbau gesammelt
Die Stadt Wil will bis 2050 aus der Gasversorgung aussteigen. Für die Rückbauarbeiten der Gasinfrastruktur sowie die Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Gasausstieg rechnet die Stadt mit Kosten von rund 46 Millionen Franken. Finanziert werden soll der Rückbau mit einem Gasnetzstilllegungsfonds, der durch eine Gebühr von 1,03 Rappen pro Kilowattstunde gespiesen wird. Dagegen wurde von Peter Haug das Referendum ergriffen, das unter anderem vom Hauseigentümerverband Wil und Umgebung an vorderster Front mitgetragen wurde. Kritisiert wird, dass die verbleibenden Gaskundinnen und Gaskunden die Kosten des Rückbaus alleine tragen sollen. Zudem wird hinterfragt, ob Vermieter die neue Abgabe im Rahmen der Nebenkosten an ihre Mieterschaft weitergeben dürfen. Statt der für ein Referendum in der Stadt Wil nötigen 500 Unterschriften wurden mehr als 2000 beglaubigte Unterschriften eingereicht, was acht Prozent der Wiler Wohnbevölkerung entspricht.
HEV Stadt St.Gallen: Gasbezüger müssen weiter auf Rückzahlung warten
Mit Entscheid vom 26. Mai 2026 hat das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen die Stadt St.Gallen gerügt. Insbesondere stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die insgesamt rund 1,2 Millionen Franken, die in den Jahren 2022 und 2023 aus den Gasgebühren in die Stadtkasse flossen, gegen das Kostendeckungsprinzip verstossen. Der Stadtrat wird diesen Entscheid nun ans Bundesgericht weiterziehen und die bisherige Praxis extern prüfen lassen. Für den HEV Stadt St.Gallen ist dieser Weiterzug aus Sicht der Gasbezügerinnen und -bezüger zu bedauern, da sie länger auf eine allfällige Rückerstattung zu viel bezahlter Gebühren warten müssen. Der HEV hofft, dass das Bundesgericht dann abschliessend entscheidet, ob die bisherige Praxis, Gewinne der Stadtwerke in die Stadtkasse abzuliefern, gegen das Kostendeckungsprinzip verstösst oder nicht. Der Entscheid könnte eine Bedeutung weit über die Stadt St.Gallen hinaus haben, zumal dies auch in mehreren anderen Städten praktiziert wird.
Positiv bewertet der HEV die Ankündigung des Stadtrates, eine allfällige Rückvergütung nicht nur dem Beschwerdeführer, sondern allen betroffenen Kundinnen und Kunden zukommen zu lassen. Dieser Schritt ist richtig und entspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Der HEV wird das weitere Verfahren aufmerksam beobachten und sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Interessen der betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie der Gasbezüger sachgerecht berücksichtigt werden.