Mehr Tempo im Städtebau
Mit einer Interpellation stellen HEV-Vertreter der St.Galler Regierung in der Herbstsession des Kantonsrates kritische Fragen zur Fachkommission Städtebau. Aus ihrer Sicht hat sich die Fachkommission zu einer verfahrensverzögernden Oberplanungsbehörde entwickelt, die weit über ihrer rechtlich vorgesehen Aufgabe tätig ist.Kaum ein Tag vergeht ohne Schlagzeilen über die Wohnungsnot in der Schweiz. Wohnraum ist an vielen Orten knapp, während der Bau neuer Wohnungen der steigenden Nachfrage hinterherhinkt. Auch bei Gewerbe- und Industriebauten gibt es häufig Verzögerungen. Ein wesentlicher Grund dafür sind langwierige Planungs- und Baubewilligungsverfahren. Die vom Hauseigentümerverband Kanton St.Gallen (HEV) geführte parlamentarische Gruppe «Haus- und Grundeigentum» möchte deshalb wissen, wo im Kanton zusätzliche Verzögerungen entstehen und ob die Fachkommission Städtebau dazu beiträgt. HEV-Präsident Christian Willi, HEV-Vizepräsident Patrick Dürr und Ruben Schuler, Geschäftsführer der parlamentarischen Gruppe, haben dazu in der Herbstsession eine Interpellation eingereicht, die von 86 Kantonsratsmitgliedern unterzeichnet wurde.
Bereits 2018 kritisch hinterfragt
Die Fragen zur Fachkommission Städtebau sind nicht neu. Bereits 2018 wurde in einer Interpellation gefragt, ob die Schaffung der Fachkommission Städtebau zu einer verfahrensverzögernden Oberplanungsbehörde führe und die Gemeindeautonomie verletze. In ihrer Antwort erklärte die Regierung, die Kommission werde einzig im Rahmen der kantonalen Genehmigung von Rahmennutzungs- und Sondernutzungsplänen sowie Schutzverordnungen eingesetzt werde. Eine Verletzung der Gemeindeautonomie oder eine ungenügende gesetzliche Grundlage sah die Regierung damals nicht. Gleichzeitig versprach sie, die Fachkommission nach Ablauf der ersten Amtsdauer kritisch zu hinterfragen.
Verfahrensverzögernde Oberplanungsbehörde
Nach Ansicht der Interpellanten ist dies jedoch nicht geschehen. Vielmehr habe sich die Tätigkeit der Kommission in den vergangenen acht Jahren zunehmend ausgeweitet. So äussert sich die Fachkommission nicht nur zu Sondernutzungsplänen, sondern auch zu «Projekten von kantonalem oder wesentlichem regionalen Interesse». Die Praxis zeigt, dass die Beurteilungen der Fachkommission für die Behörden faktisch verbindlichen Charakter aufweisen und so Entwicklungsprojekte einbremsen. Damit entwickelte sich die Fachkommission – wie damals befürchtet – zunehmend zu einer verfahrensverzögernden Oberplanungsbehörde.
Kritische Fragen zu Verzögerungsgründen
Abgesehen davon weist auch die Besetzung der Kommission offensichtliche Mängel auf. Die Amtsdauer der Mitglieder der Kommission beträgt maximal acht Jahre. Diese Bestimmung wird derzeit verletzt, womit die Kommission nicht ordnungsgemäss besetzt ist. Für die Interpellanten stellt sich deshalb die Frage, ob Organisation, Aufgaben und Zusammensetzung der Kommission überhaupt noch rechtmässig ausgestaltet sind. Die HEV-Vertreter möchten unter anderem auch wissen, ob die Fachkommission Städtebau zu nicht notwendigen Verfahrensverzögerungen und Mehrkosten führen und ob die Regierung bereit ist, die Fachkommission sehr kritisch zu hinterfragen und allenfalls abzuschaffen.
«Angesichts des schleppenden Wohnungsbaus können wir es uns nicht leisten, dass zusätzliche Gremien und Anforderungen die Schaffung von Wohnraum beziehungsweise Industrie-/Gewerbebauten unnötig erschweren», sagt HEV-Präsident Christian Willi. «Wir wollen deshalb wissen, wo Verfahren verzögert werden, wer dafür verantwortlich ist und welche Instrumente tatsächlich einen Mehrwert bringen.»