HEV lehnt vorgeschlagenes Mobilitätskonzept 2050 ab
Der Hauseigentümerverband Stadt St.Gallen (HEV) lehnt das Mobilitätskonzept 2050 in seiner heutigen Form ab und beantragt im Rahmen des Mitwirkungsverfahren dessen Rückweisung. Das Konzept ist ideologisch geprägt, greift unzulässig in das Privateigentum ein und verschlechtert die Erreichbarkeit der Stadt systematisch mit der Einschränkung privater Parkplätze, Dosieranlagen, Tempo 30 und Verzicht auf Kapazität.Der Hauseigentümerverband (HEV) Stadt St.Gallen lehnt das vom Stadtrat im Rahmen einer Mitwirkung vorgelegte Mobilitätskonzept 2050 ab und beantragt dessen Rückweisung zur grundlegenden Überarbeitung. Aus Sicht des Verbandes weist das Konzept gravierende inhaltliche, rechtliche und wirtschaftliche Mängel auf. Statt eine zukunftsgerichtete und technologieoffene Mobilitätsstrategie zu präsentieren, setzt der Stadtrat auf eine einseitige Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs und nimmt dabei Eingriffe in die Eigentumsrechte sowie eine Verschlechterung der Erreichbarkeit der Stadt in Kauf.
Ideologischer Blick auf Verkehrsmittel
Der HEV stellt sich nicht gegen eine vielfältige und ausgewogene Mobilitätspolitik. Vielmehr braucht die Stadt St.Gallen ein Konzept, das sämtliche Verkehrsträger gleichberechtigt berücksichtigt und den technologischen Entwicklungen bis 2050 Rechnung trägt. Themen wie autonomes Fahren, intelligente Verkehrssteuerung, Mobility-as-a-Service oder neue Logistikformen werden im vorliegenden Konzept weitgehend ausgeblendet.
Besonders kritisch beurteilt der Verband die ideologische Ausrichtung des Konzepts. Der motorisierte Individualverkehr (MIV) wird nicht als gleichberechtigtes Element städtischer Mobilität verstanden, sondern als Problem, das durch Einschränkungen und Verknappungen gedrosselt werden muss. Auf diese Weise werden verschiedene Verkehrsträger gegeneinander ausgespielt, anstatt pragmatische Lösungen zu suchen.
Nach Auffassung des HEV sind die heutigen Engpässe zu einem wesentlichen Teil auf strukturelle Schwächen im öffentlichen Verkehr (ÖV) zurückzuführen. Die S-Bahn ist das Rückgrat des städtischen ÖV und braucht einen zuverlässigen 15-Minuten-Takt. Dafür hat das dritte Gleis zwischen St.Gallen und Gossau oberste Priorität. Statt diese Defizite konsequent anzugehen, werden die Belastungen einseitig auf Autofahrer und Grundeigentümer überwälzt.
Eingriff ins private Eigentum
Mit grosser Sorge verfolgt der HEV die vorgesehenen Eingriffe in die Eigentumsrechte. Das Mobilitätskonzept sieht verschiedene Massnahmen vor, um die Zahl privater Parkplätze «auf ein verträgliches Mass» zu beschränken. Dabei räumt die Stadt selbst ein, dass ihr für gewisse Einschränkungen die gesetzlichen Grundlagen fehlen. Der Versuch, entsprechende Vorgaben über die Baubewilligungspraxis durchzusetzen, sind rechtsstaatlich fragwürdig und tangieren die verfassungsmässig garantierte Eigentumsgarantie. Für den HEV ist klar: Private Grundeigentümer dürfen nicht schleichend durch Verwaltungspraxis enteignet werden. Wo die gesetzliche Grundlage fehlt, dürfen auch keine Einschränkungen eingeführt werden.
Erreichbarkeit wird verschlechtert
Der HEV der Stadt St.Gallen befürchtet zudem erhebliche negative Folgen für den Wirtschafts- und Wohnstandort. Die geplante Reduktion von Parkplätzen, zusätzliche Dosierungsanlagen, Tempo-30-Regimes und der Verzicht auf Kapazitätserweiterungen im Strassennetz werden die Erreichbarkeit der Stadt verschlechtern. So wird explizit ohne die dringend benötigte dritte Rosenbergröhre mit Anschluss Güterbahnhof geplant und der MIV soll plafoniert werden – obwohl die Stadt auf 100'000 Einwohnende wachsen möchte.
Dies hätte Auswirkungen auf die Wirtschaft, den Detailhandel, das Gewerbe und letztlich auch auf die Attraktivität des Wohnstandorts. Der HEV warnt davor, dass Kaufkraft und Steuersubstrat zunehmend in die Agglomerationsgemeinden abwandern.
Dafür soll der Veloverkehr bis 2050 verdreifacht werden (+200%). Das ist unrealistisch, erst recht angesichts der Topographie St.Gallens. Der Bund rechnet landesweit mit einer Zunahme von lediglich 63%. Selbst die eigene «fachliche Einschätzung» der Stadtverwaltung geht von einem tieferen Wert und einem Wachstum um 150% aus.
Unklare Kostenfolgen
Unverständlich ist für den Verband auch, dass im gesamten Massnahmenkatalog praktisch keine Angaben zu Investitions-, Betriebs- und Folgekosten gemacht werden. Ein Konzept dieser Tragweite muss transparent aufzeigen, welche finanziellen Auswirkungen die einzelnen Vorhaben haben und welchen konkreten Nutzen sie erzielen. Ohne Kostentransparenz kann weder die Bevölkerung noch die Politik fundierte Entscheidungen treffen.
Für den HEV steht fest: St.Gallen braucht eine Mobilitätspolitik, die Innovation fördert, Eigentumsrechte respektiert und die Erreichbarkeit der Stadt sicherstellt. Das Mobilitätskonzept 2050 erfüllt diese Anforderungen in seiner heutigen Form nicht. Der Verband fordert deshalb eine umfassende Überarbeitung und eine erneute Vernehmlassung auf Grundlage eines transparenten, rechtlich tragfähigen und wirtschaftlich verantwortbaren Gesamtkonzepts.