Immobilien

Grundstückgewinnsteuer: Schattenseite des Hausverkaufs

Schnelle Rendite beim Hausverkauf? Schön wärs, wäre da nicht die Grundstückgewinnsteuer: Bei der Veräusserung von Liegenschaften erhebt jeder Kanton eine Sondersteuer auf den erzielten Gewinn – und diese kann es in sich haben, warnt Julian Härter, Geschäftsführer der HEV Verwaltungs AG aus St.Gallen.
Grundstückgewinnsteuer: Schattenseite des Hausverkaufs
Julian Härter

Der Gewinn, der beim Immobilienverkauf in der Schweiz realisiert wird, stellt die Berechnungsgrundlage für die sogenannte Grundstückgewinnsteuer dar. Die Steuerbelastung hängt vom Standort, von der Höhe des Gewinns und von der Haltedauer ab. Wer etwa in St.Gallen sein Eigenheim nach zehn Jahren verkauft und 500’000 Franken Gewinn macht, zahlte 2022 159’300 Franken Steuern; nach 20 Jahren sind es 151’300 Franken. Im Thurgau sind es 160’000 bzw. 80’000 Franken, in Appenzell Ausserrhoden 150’000 bzw. 112’500 Franken und in Appenzell Innerrhoden 151’000 bzw. 94’700 Franken.

In den genannten Ostschweizer Kantonen gilt das «dualistische System», bei dem nur natürliche Personen beim Verkauf ihres Privatvermögens mit dieser Sondersteuer besteuert werden. Juristische Personen und Gewerbetreibende versteuern ihre Kapitalgewinne hier über die Einkommens bzw. Gewinnsteuer. Für die Steuerhoheit ist immer der Kanton ausschlaggebend, in dem sich der Standort der veräusserten Immobilie befindet – und die Grundstückgewinnsteuer ist allein vom Verkäufer zu tragen.

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