Editorial

Eigenmietwert – ein alter Zopf muss abgeschnitten werden!

110 Jahre nach der Einführung des Eigenmietwertes haben wir endlich die Möglichkeit, den alten Zopf dieser ungerechten Besteuerung endgültig abzu­schneiden. Es braucht aber das Engagement jedes Einzelnen!
Eigenmietwert – ein alter Zopf muss abgeschnitten werden!

Eigentlich ist es doch klar. Die Steuer auf dem Eigenmietwert besteuert etwas, das gar nicht vorhanden ist, nämlich ein fiktives Einkommen. Aus diesem Grund setzen wir uns als Hauseigentümer seit Jahrzehnten gegen diese Steuer auf selbstgenutztem Wohneigentum zur Wehr.

Wir werden im Herbst 2025 die einmalige Chance haben, dieser Phantomsteuer endlich ein Ende zu bereiten. Gelingen wird das aber nur, wenn wir nicht nur selbst Ja zur Abschaffung des Eigenmietwertes sagen, sondern wenn wir auch unsere Familie, unsere Bekannten und all jene, die ebenfalls gegen die ungerechteste aller Steuern ankämpfen, an der Urne zu einem Ja bewegen können.

Es gibt verschiedene Gründe, um Ja zu dieser Abschaffungsvorlage zu sagen:

Keine Sondersteuer für Wohneigentümer
Wer weiterhin einen fiktiven Mietzins auf einer selbstbewohnten Immobilie besteuern will, verhält sich sehr unglaubwürdig, es sei denn, es gehe ihm einfach da­rum, dem Staat weiterhin diese Steuererträge zukommen zu lassen. Auf allen anderen selbstgenutzten Vermögenswerten, wie Autos, Mobiliar, Bildern, Uhren, ja selbst auf Spielzeugeisenbahnen fallen zu Recht keine Steuern an. Wieso soll das beim Wohneigentum anders sein?

Keine Mehrfachbelastung von Wohneigentümern
Wer Wohneigentum hat, zahlt bereits heute Vermögenssteuern auf seiner Immobilie und hat das investierte Geld bereits mehrfach mittels Einkommens-, Schenkungs-, Erbschaftsteuer oder einer anderen Steuer versteuert. War das allenfalls teilweise noch nicht der Fall (z.B. bei einer Beerbung naher Verwandter), so wird die Besteuerung zwar aufgeschoben, aber irgendwann doch einmal erfolgen. Wieso ist auch hier eine Mehrfachbesteuerung gerechtfertigt?

Wohneigentum ist Altersvorsorge
Das Wohneigentum ist meistens auch Altersvorsorge und erlaubt das steuerlich etwas erleichterte Leben in den eigenen vier Wänden über die Pensionierung hinaus. Gerade im Alter ist das von grossem Vorteil, speziell wenn eine Hypothekarlast im Laufe der Jahre abgetragen werden konnte. Wieso soll die Steuerlast weiterhin und fiktiv im Alter hoch bleiben, verbunden mit der Gefahr, dass trotz langem Sparen ein schuldenfreies und abgesichertes Leben nach der Pension nicht mehr möglich ist? Soll derjenige, der Schulden abgebaut hat dafür bestraft werden?

Das Märchen von den verlotterten Häusern
Auch die Behauptung, ohne Eigenmietwertabzug würden Eigentümer ihr Eigenheim verlottern lassen ist reine Stimmungsmache. Sinkt die Steuerbelastung für ein Einkommen, das gar nicht vorhanden ist, wird Geld für Investitionen ins Eigenheim frei. Die Furcht von Teilen des Gewerbes, das weniger saniert wird, ist damit völlig unbegründet und nicht nachvollziehbar. Es kann nicht sein, dass eine Steuer auf einem nicht vorhandenen Einkommen weiterhin unterstützt wird, nur um künftige Erträge aus gewerblichen Tätigkeiten zu rechtfertigen.

Jetzt mobilisieren
Die etwas technische Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwertes, verbunden mit einer Besteuerungsmöglichkeit für Zweitliegenschaften zur Kompensation von Steuerausfällen mag auf den ersten Blick ein bisschen kompliziert sein. Wesentlich aber ist nur eines: Wir müssen Ja sagen zur Abschaffung einer mittlerweile über 100 Jahre alten Steuer, die ein nicht vorhandenes Einkommen besteuert.

Diesen Kampf wollen wir als HEV nun endgültig gewinnen! Helfen Sie mit, mobilisieren Sie ebenfalls und schneiden Sie mit uns diesen alten Zopf ab!