Kantonalverband

Aufnahme in die HEV-Wahlempfehlung

Kantonale Wahlen 2024Am 3. März 2024 wird der Kantonsrat für die Amtsdauer 2024/2028 gewählt. Dabei werden auch die Weichen gestellt, ob das neue Kantonsparlament den wichtigen Anliegen der Grund-, Haus- und Wohneigentümer aufgeschlossen gegenüber steht.
Aufnahme in die HEV-Wahlempfehlung
Wer zieht für die Amtsdauer 2024/2028 in die Kantonsrat ein?

Am 3. März 2024 wird der Kantonsrat für die Amtsdauer 2024/2028 gewählt. Dabei werden auch die Weichen gestellt, ob das neue Kantonsparlament den wichtigen Anliegen der Grund-, Haus- und Wohneigentümer aufgeschlossen gegenüber steht.

Der «St.Galler Hauseigentümer» 1/24, welcher Mitte Februar 2024 versandt wird, enthält deshalb eine Wahlempfehlung für die Kantonsratswahlen 2024, welche nach Wahlkreisen wie folgt gegliedert ist:

  • In der ersten Gruppe werden die Vorstandsmitglieder des Kantonalverbands und der HEV-Sektionen mit Bild, Angaben zur Person und einer Kurzaussage vorgestellt.
  • In der zweiten Gruppe werden die wieder kandidierenden Mitglieder der Gruppe «Haus- und Grund­eigentum» namentlich aufgelistet.
  • In der dritten Gruppe werden alle bürgerlichen Verbandsmitglieder aufgenommen, welche für den Kantonsrat kandidieren und in die HEV-Wahlempfehlung aufgenommen werden möchten.

Verbandsmitglieder, welche von diesem Angebot Gebrauch machen und in die HEV-Wahlempfehlung aufgenommen werden möchten, bestätigen dies mit dem vollständig ausgefüllten Fragebogen. Dieser ist auf der Webseite unter www.hev-sg.ch/kr-wahlen-2024 abrufbar. Eingaben von Kandidierenden, die bis am 10. Januar 2024 erfasst sind, können in die Wahlempfehlung aufgenommen werden.